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EUI Innovative Actions — 4. Aufruf

Schließt bald
Einmalig
Zuschuss
Tier C
EUI-IA-4-MAIN

Fördert innovative städtische Maßnahmen, die neue Ansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung in EU-Städten erproben.

Stadterneuerung
Raum- & Stadtplanung
Innovation

Beschreibung

Über den Aufruf

Der vierte Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen der European Urban Initiative — Innovative Actions (EUI-IA) unterstützt Stadtprojekte, die Innovation auf lokaler Ebene vorantreiben. Eingerichtet nach Artikel 12 der EFRE-Verordnung wird EUI von einer betrauten Stelle in Hauts-de-France unter Aufsicht der GD REGIO verwaltet. Der Aufruf hat ein EFRE-Gesamtbudget von 60 Mio. € mit bis zu 2 Mio. € EFRE pro Projekt und einer Kofinanzierungsrate von 80 %. Die Projektumsetzung muss innerhalb von maximal 2 Jahren erfolgen.

Themen

Vorschläge müssen sich auf eines von sechs Themen beziehen:

  1. Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, Innovation und Investitionen
  2. Soziale Inklusion und Gleichstellung
  3. Sicherheit, Schutz öffentlicher Räume und Vorsorge
  4. Bezahlbarer, nachhaltiger, hochwertiger und inklusiver Wohnraum und Gebäude
  5. Klimaschutz, Umwelt und saubere Energie
  6. Mobilität

Was das für Städte und Regionen bedeutet

Der direkteste große EU-Zuschuss für Städte, um vor Ort etwas Neues zu testen. Städte mit mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bewerben sich mit einem oder mehreren Delivery-Partnern (andere öffentliche Stellen, Hochschulen, Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen) und einem strategischen Stakeholder-Netzwerk. Das Projekt muss eine innovative, in diesem Maßstab noch nicht erprobte lokale Lösung vorschlagen, die bei Erfolg von anderen Städten repliziert werden kann. Geöffnet am 25. Februar 2026, geschlossen am 15. Juni 2026. Die EFRE-Kofinanzierung von bis zu 80 % erfordert, dass der Antragsteller 100 % des Projektbudgets plant und mindestens 20 % der Kofinanzierung aus Nicht-EU-Quellen sichert.

Eckdaten

Einreichfrist

15. Juni 2026

15 June 2026, 14:00 CEST

Veröffentlicht

Öffnet

Programm

European Urban Initiative (ERDF / EUI)

Übergeordneter Aufruf

European Urban Initiative — 4. Aufruf zur Einreichung (Innovative Actions)

Gesamtbudget

Pro Projekt

Erwartete Förderungen

Kofinanzierungsquote

Förderfähigkeit

Förderfähige Länder

AT
BE
BG
HR
CY
CZ
DK
EE
FI
FR
DE
EL
HU
IE
IT
LV
LT
LU
MT
NL
PL
PT
RO
SK
SI
ES
SE
IS
LI
NO

Förderfähige NUTS-Regionen

Förderfähige Organisationstypen

Kommune
Interkommunaler Verband
Region (NUTS2)
Provinz (NUTS3)
Versorgungsunternehmen
ÖPNV-Betreiber
Regionale Entwicklungsagentur
Nationale Behörde

Mindestgröße Konsortium

Mindestanzahl Partnerländer

Hinweise zur Förderfähigkeit

Wer sich bewerben kann

Der Hauptantragsteller muss eine Main Urban Authority (MUA) sein, die Folgendes vertritt:

  • Eine städtische Behörde einer lokalen Verwaltungseinheit, gemäß dem Verstädterungsgrad als Stadt, Gemeinde oder Vorort definiert, mit mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern; oder
  • Eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss städtischer Behörden (in Form einer Associated Urban Authority — AUA), mit insgesamt mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wobei das Gebiet zusammenhängend sein muss.

Projektpartnerschaft

Die Main Urban Authority (oder AUA) fungiert als Lead Partner. Das Projekt kann Folgendes umfassen:

  • Einen oder mehrere Delivery Partner (Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen, NGOs, Sozialunternehmen usw.)
  • Ein Netzwerk strategischer Stakeholder (andere öffentliche Stellen, Bürgerorganisationen usw.), die keinen EFRE erhalten, aber am Projekt teilnehmen.

Jeder Partner, der EFRE erhält, muss 100 % seines Projektbudgets planen und mindestens 20 % aus Nicht-EU-Quellen sichern.

Geografische Förderfähigkeit

Antragsteller müssen in EU-27-Mitgliedstaaten ansässig sein. Das Projekt muss im Hoheitsgebiet der Main Urban Authority umgesetzt werden.

Beschränkungen

  • Städte unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können nicht federführen, aber als strategische Stakeholder oder Delivery Partner teilnehmen.
  • EUI-IA kann keine Infrastrukturprojekte des Routinerollouts finanzieren; das Projekt muss eine wirklich innovative urbane Lösung vorschlagen.
  • Jedes Projekt kann maximal 2 Mio. € EFRE erhalten, mit einer Projektumsetzungsdauer von bis zu 2 Jahren.
  • Kofinanzierungsrate: bis zu 80 % EFRE; die restlichen 20 % müssen aus Nicht-EU-Quellen gesichert werden.

Klassifizierung

Themenbereiche

Stadterneuerung
Raum- & Stadtplanung
Innovation

Aktivitätsarten

demonstration
plan_development

Weltraumrelevanz

Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.

Weltraumdienste

Quellen

European Urban Initiative

EUI-IA-4-MAIN

Importiert 20. Mai 2026

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