I3 Strang 1 — Interregionale Innovationsinvestitionen
Unterstützt interregionale Innovationsinvestitionen, die gemeinsam entwickelte Innovationsprojekte in EU-Regionen ausrollen.
Beschreibung
Ziel
Strang 1 des I3-Instruments zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU-Wertschöpfungsketten durch interregionale Zusammenarbeit und gemeinsame Smart-Specialisation-Bereiche zu erhöhen. Ziel ist die Unterstützung von Konsortien aus Innovationsakteuren der Quadruple-Helix-Ökosysteme (Wissenschaft, Industrie, Regierung, Zivilgesellschaft) mit der finanziellen und beratenden Unterstützung, die nötig ist, um Innovationen auf ein reifes, skalierungs- und kommerzialisierungsfähiges Niveau zu bringen.
Interventionsbereiche
- Entwicklung und Ausweitung bestehender interregionaler und grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten sowie stärkere Vernetzung regionaler Innovationsökosysteme
- Zusammenarbeit zwischen Innovationsakteuren — insbesondere KMU — aus weniger entwickelten Regionen mit Akteuren aus stärker entwickelten Regionen, was zur Kohäsion beiträgt
- Unterstützung von Innovationsakteuren mit Investitionsideen, die zu reifen Business Cases entwickelt werden können
- Identifizierung neuer regionaler technologischer Domänen und Marktchancen, die mit EU-Prioritäten in Einklang stehen und Angebots- und Nachfrageseite verbinden
Thematische Prioritäten
Vorschläge müssen eines oder mehrere der folgenden Themen adressieren: digitaler Übergang, grüner Übergang, intelligente Fertigung.
Was das für Städte und Regionen bedeutet
Regionale Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen, Clusterorganisationen und öffentlich-private Partnerschaften koordinieren häufig I3-Konsortien im Namen ihrer Regionen. Für städtische Innovationsabteilungen ist die typische Rolle die des Konsortiumspartners, gemeinsam mit lokalen Hochschulen, KMU und Start-ups. Geförderte Projekte können bis zu 10 Mio. € umfassen, bei 70 % Kofinanzierung; bis zu 100 % stehen für Cascade Funding zur Verfügung, das an KMU als finanzielle Unterstützung Dritter weitergegeben wird (gedeckelt bei 100.000 € pro Drittpartei).
Eckdaten
Einreichfrist
12 November 2026, 17:00 (Brussels time)
Veröffentlicht
Öffnet
Programm
Übergeordneter Aufruf
Gesamtbudget
Pro Projekt
Erwartete Förderungen
Kofinanzierungsquote
Förderfähigkeit
Förderfähige Länder
Förderfähige NUTS-Regionen
—Förderfähige Organisationstypen
Mindestgröße Konsortium
—Mindestanzahl Partnerländer
—Hinweise zur Förderfähigkeit
Wer sich bewerben kann
- Juristische Personen, öffentlich oder privat.
- Ansässig in der EU-27 (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete), in EWR-Ländern oder in mit dem I3-Instrument assoziierten Ländern.
- Der Koordinator muss in einem förderfähigen Land ansässig sein.
Konsortiumsregel für dieses Thema
- Mindestens 5 unabhängige Einrichtungen, ansässig in 5 verschiedenen Regionen von 3 förderfähigen Ländern.
- Das Konsortium muss mindestens 2 Einrichtungen in einer weniger entwickelten Region umfassen.
- Der Koordinator muss einer der folgenden sein: eine öffentliche Stelle, eine gemeinnützige Organisation oder eine von nationalen oder regionalen Regierungen mit der Entwicklung oder Umsetzung von Innovations- und Investitionsmaßnahmen für KMU betraute Einrichtung (Clusterorganisationen, öffentlich-private Partnerschaften, Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen).
Beschränkungen und Sonderfälle
- Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
- Internationale Organisationen sind förderfähig.
- EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
- Einrichtungen aus Nicht-EU-Ländern können als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Dritte mit Sachleistungen teilnehmen.
- Eine ausnahmsweise Förderung von Einrichtungen aus Nicht-EU-Ländern ist zulässig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich erachtet.
- Förderquote: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten; bis zu 100 % für finanzielle Unterstützung Dritter.
- Maximale finanzielle Unterstützung pro Dritter: 100.000 €, sofern kein höherer Betrag begründet ist.
EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten.
Klassifizierung
Themenbereiche
Aktivitätsarten
Weltraumrelevanz
Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.
Weltraumdienste
Quellen
I3-2026-INV1
Importiert 20. Mai 2026
Weitere Themen unter diesem Aufruf
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