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I3 Strang 1 — Interregionale Innovationsinvestitionen

Offen
Einmalig
Zuschuss
Tier C
I3-2026-INV1

Unterstützt interregionale Innovationsinvestitionen, die gemeinsam entwickelte Innovationsprojekte in EU-Regionen ausrollen.

Innovation
Stadterneuerung

Beschreibung

Ziel

Strang 1 des I3-Instruments zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU-Wertschöpfungsketten durch interregionale Zusammenarbeit und gemeinsame Smart-Specialisation-Bereiche zu erhöhen. Ziel ist die Unterstützung von Konsortien aus Innovationsakteuren der Quadruple-Helix-Ökosysteme (Wissenschaft, Industrie, Regierung, Zivilgesellschaft) mit der finanziellen und beratenden Unterstützung, die nötig ist, um Innovationen auf ein reifes, skalierungs- und kommerzialisierungsfähiges Niveau zu bringen.

Interventionsbereiche

  • Entwicklung und Ausweitung bestehender interregionaler und grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten sowie stärkere Vernetzung regionaler Innovationsökosysteme
  • Zusammenarbeit zwischen Innovationsakteuren — insbesondere KMU — aus weniger entwickelten Regionen mit Akteuren aus stärker entwickelten Regionen, was zur Kohäsion beiträgt
  • Unterstützung von Innovationsakteuren mit Investitionsideen, die zu reifen Business Cases entwickelt werden können
  • Identifizierung neuer regionaler technologischer Domänen und Marktchancen, die mit EU-Prioritäten in Einklang stehen und Angebots- und Nachfrageseite verbinden

Thematische Prioritäten

Vorschläge müssen eines oder mehrere der folgenden Themen adressieren: digitaler Übergang, grüner Übergang, intelligente Fertigung.

Was das für Städte und Regionen bedeutet

Regionale Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen, Clusterorganisationen und öffentlich-private Partnerschaften koordinieren häufig I3-Konsortien im Namen ihrer Regionen. Für städtische Innovationsabteilungen ist die typische Rolle die des Konsortiumspartners, gemeinsam mit lokalen Hochschulen, KMU und Start-ups. Geförderte Projekte können bis zu 10 Mio. € umfassen, bei 70 % Kofinanzierung; bis zu 100 % stehen für Cascade Funding zur Verfügung, das an KMU als finanzielle Unterstützung Dritter weitergegeben wird (gedeckelt bei 100.000 € pro Drittpartei).

Eckdaten

Einreichfrist

12. November 2026

12 November 2026, 17:00 (Brussels time)

Veröffentlicht

Öffnet

Programm

Interregional Innovation Investments (I3)

Gesamtbudget

Pro Projekt

Erwartete Förderungen

Kofinanzierungsquote

Förderfähigkeit

Förderfähige Länder

AT
BE
BG
HR
CY
CZ
DK
EE
FI
FR
DE
EL
HU
IE
IT
LV
LT
LU
MT
NL
PL
PT
RO
SK
SI
ES
SE
IS
LI
NO

Förderfähige NUTS-Regionen

Förderfähige Organisationstypen

Kommune
Interkommunaler Verband
Region (NUTS2)
Provinz (NUTS3)
Versorgungsunternehmen
ÖPNV-Betreiber
Regionale Entwicklungsagentur
Nationale Behörde

Mindestgröße Konsortium

Mindestanzahl Partnerländer

Hinweise zur Förderfähigkeit

Wer sich bewerben kann

  • Juristische Personen, öffentlich oder privat.
  • Ansässig in der EU-27 (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete), in EWR-Ländern oder in mit dem I3-Instrument assoziierten Ländern.
  • Der Koordinator muss in einem förderfähigen Land ansässig sein.

Konsortiumsregel für dieses Thema

  • Mindestens 5 unabhängige Einrichtungen, ansässig in 5 verschiedenen Regionen von 3 förderfähigen Ländern.
  • Das Konsortium muss mindestens 2 Einrichtungen in einer weniger entwickelten Region umfassen.
  • Der Koordinator muss einer der folgenden sein: eine öffentliche Stelle, eine gemeinnützige Organisation oder eine von nationalen oder regionalen Regierungen mit der Entwicklung oder Umsetzung von Innovations- und Investitionsmaßnahmen für KMU betraute Einrichtung (Clusterorganisationen, öffentlich-private Partnerschaften, Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen).

Beschränkungen und Sonderfälle

  • Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
  • Internationale Organisationen sind förderfähig.
  • EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
  • Einrichtungen aus Nicht-EU-Ländern können als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Dritte mit Sachleistungen teilnehmen.
  • Eine ausnahmsweise Förderung von Einrichtungen aus Nicht-EU-Ländern ist zulässig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich erachtet.
  • Förderquote: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten; bis zu 100 % für finanzielle Unterstützung Dritter.
  • Maximale finanzielle Unterstützung pro Dritter: 100.000 €, sofern kein höherer Betrag begründet ist.

EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten.

Klassifizierung

Themenbereiche

Innovation
Stadterneuerung

Aktivitätsarten

demonstration
capacity_building

Weltraumrelevanz

Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.

Weltraumdienste

Quellen

EU Funding & Tenders Portal

I3-2026-INV1

Importiert 20. Mai 2026

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