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Klimaresilienz schiffbarer Binnenwasserstraßen

Offen
Jährlich
Zuschuss
Tier B
HORIZON-MISS-2026-01-CLIMA-06

Verbessert die Klimaresilienz schiffbarer Binnenwasserstraßen in EU-Regionen.

Klimaanpassung
Wasser

Beschreibung

Erwartetes Ergebnis

Erfolgreiche Vorschläge werden die Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie, der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel, der Europäischen Wasserresilienzstrategie, der EU-Strategie für Vorsorge und des kommenden Europäischen Klimaanpassungsplans unterstützen. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen: Schiffbare Binnenwasserstraßen, ihr Umfeld und die zugehörige Infrastruktur werden in Europa integrierter und nachhaltiger bewirtschaftet und werden klimaresilienter. Klima- und Umweltrisiken für die Wasserinfrastruktur (z. B. Dürren, Hochwasser, schleichende Ereignisse, ökologische Degradation sowie Kaskaden- und kombinierte Ereignisse) werden systemischer und wirksamer angegangen. Die Bedingungen für eine sichere, effiziente und zuverlässige Schiffbarkeit werden verbessert. Kosteneffiziente und umweltfreundliche Maßnahmen — insbesondere naturbasierte Lösungen — werden unter Einbindung der Stakeholder ermittelt. Sie verbessern die Klimaresilienz der Binnenwasserstraßen und unterstützen integrierte Co-Benefits, wobei konkurrierende Wassernutzungen — auch zwischen Ländern und Regionen — vermieden werden.

Geltungsbereich

Begründung Es gibt in der EU etwa 42.000 Kilometer schiffbare Binnenwasserstraßen mit einem Netz, das sich über 25 Mitgliedstaaten erstreckt. Im Jahr 2022 wurden 122,1 Milliarden Tonnenkilometer über Binnengewässer transportiert, was 5,1 % des gesamten Landgüterverkehrsaufkommens in der EU ausmacht. Binnenwasserstraßen sind eine der CO2-effizientesten Beförderungsarten für Fracht und ihre Rolle sollte gestärkt werden, wie in der Mitteilung der Kommission von 2021 (NAIADES III) hervorgehoben. Während Binnenwasserstraßen, ihr Umfeld und die zugehörige Infrastruktur im Mittelpunkt der grünen Wende stehen, sind sie auch vom Klimawandel und der ökologischen Degradation bedroht, die schwerwiegende Störungen verursachen können. Zu den negativen Folgen des Klimawandels zählen schleichende und saisonale Veränderungen der Wasserverfügbarkeit und -qualität, vermehrte Überschwemmungen und längere Phasen von Wasserknappheit und Dürre. Ziel dieses Themas ist es, die Klimaresilienz schiffbarer Binnenwasserstraßen und verbundener voneinander abhängiger Systeme besser zu verstehen und zu verbessern. Projektaktivitäten Es wird erwartet, dass die Projekte alle folgenden Aspekte adressieren: Den Mangel an einem gemeinsamen Klimamodellierungsrahmen für EU-Wasserstraßen beheben und Vorhersagen und Projektionen verbessern, um das Wasserstraßenmanagement kurz- bis langfristig zu optimieren. Eine umfassende Klimarisikobewertung der schiffbaren Wasserstraßen der EU im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T) durchführen. Diese Bewertung sollte Mobilität, Lieferkettensicherheit, kritische Infrastruktur, geografische und wirtschaftliche Interdependenzen sowie multifunktionale Wasserresilienz abdecken. Die Investitionen schätzen, die für die Anpassung an den Klimawandel erforderlich sind, sowie die Kosten des Nichthandelns. Umsetzbare Informationen bereitstellen, um wirksame Klimaanpassungslösungen zu leiten, die Co-Benefits maximieren (auch für die Biodiversität) und eine integrierte Bewirtschaftung der schiffbaren Binnenwasserstraßen sicherstellen. Anpassungslösungen für verschiedene Wasserstraßen entwickeln. Naturbasierte Lösungen und Lösungen zur Unterstützung der Renatu

Was dies für Städte und Regionen bedeutet

Adressiert die Klimaresilienz schiffbarer Binnenwasserstraßen und Güterverkehrskorridore. Am relevantesten für Flussgebietsbehörden, Hafenbetreiber, regionale Entwicklungsagenturen in Binnenschifffahrtsregionen sowie die transnationalen Programme Donau / Rhein / Binnenwasserstraßen. Projektbudget rund 12 Mio. €; Frist 23. September 2026.

Eckdaten

Einreichfrist

23. September 2026

23 September 2026, 17:00 (Brussels time)

Veröffentlicht

6. Mai 2026

Öffnet

6. Mai 2026

Programm

Horizon Europe

Gesamtbudget

12.000.000 €

Pro Projekt

Erwartete Förderungen

Kofinanzierungsquote

Förderfähigkeit

Förderfähige Länder

AT
BE
BG
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CZ
DK
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SK
SI
ES
SE
IS
LI
NO
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MK
RS
BA
TR
UA
MD
GE
AM
IL

Förderfähige NUTS-Regionen

Förderfähige Organisationstypen

Kommune
Interkommunaler Verband
Region (NUTS2)
Provinz (NUTS3)
Versorgungsunternehmen
ÖPNV-Betreiber
Regionale Entwicklungsagentur
Nationale Behörde

Mindestgröße Konsortium

Mindestanzahl Partnerländer

Hinweise zur Förderfähigkeit

Wer sich bewerben kann

  • Jede juristische Person (öffentliche Einrichtung, private Einrichtung, NGO, Hochschule, Forschungseinrichtung, KMU, Großunternehmen) mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) oder in einem mit Horizon Europe assoziierten Land.
  • Die Liste der mit Horizon Europe assoziierten Länder wird im EU-Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen gepflegt.

Konsortiumsregel für dieses Thema

Anträge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 unabhängigen juristischen Personen eingereicht werden, die jeweils in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land ansässig sind; mindestens eine davon muss in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sein.

Kofinanzierungsrate

  • Research and Innovation Actions (RIA): 100 % der förderfähigen direkten Kosten + 25 % pauschale indirekte Kosten.
  • Innovation Actions (IA): 70 % der förderfähigen direkten Kosten (100 % für gemeinnützige juristische Personen) + 25 % pauschale indirekte Kosten.
  • Coordination and Support Actions (CSA): 100 %.

Die geltende Type of Action ist auf dem Themendatensatz im EU-Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen angegeben.

Beschränkungen und Sonderfälle

  • Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
  • Internationale Organisationen und das JRC sind förderfähig.
  • Andere EU-Stellen können nicht teilnehmen.
  • Finanzielle Unterstützung Dritter ist zulässig, soweit das Thema dies ausdrücklich vorsieht.

EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten. Derzeit schließt dies ungarische gemeinnützige Trusts aus, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichtet wurden (Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2022/2506).

Klassifizierung

Themenbereiche

Klimaanpassung
Wasser

Aktivitätsarten

demonstration
plan_development

Weltraumrelevanz

Stufe B — Weltraumdienste sind implizit notwendig, um die Ziele zu erreichen.

Weltraumdienste

Copernicus Sentinel
CMEMS

Quellen

EU Funding & Tenders Portal

HORIZON-MISS-2026-01-CLIMA-06

Importiert 20. Mai 2026

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