JTM-PSLF — Eigenständige Projekte
Just Transition Mechanism Public Sector Loan Facility — Zuschuss-Darlehens-Mischfinanzierung für Projekte des öffentlichen Sektors in Just-Transition-Gebieten.
Beschreibung
Ziel
Finanziert einzelne Projekte des öffentlichen Sektors, die schwerwiegende soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen angehen, die sich aus dem Übergang zu den Klima- und Energiezielen der EU 2030 und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 ergeben. Projekte müssen einem Gebiet zugutekommen, das von einem genehmigten Territorial Just Transition Plan (TJTP) abgedeckt ist, und außerdem für ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank (oder eines ihrer Finanzintermediäre) qualifiziert sein, das separat beantragt wird.
Förderfähige Aktivitäten
- Investitionen in erneuerbare Energien und grüne, nachhaltige Mobilität, einschließlich grünem Wasserstoff
- Effiziente Fernwärmenetze
- Öffentliche Forschung
- Digitalisierung
- Umweltinfrastruktur für intelligente Abfall- und Wasserbewirtschaftung
- Maßnahmen zu nachhaltiger Energie, Energieeffizienz und Integration, einschließlich Sanierungen und Umwandlungen von Gebäuden
- Stadterneuerung und -regeneration
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Wiederherstellung und Dekontaminierung von Land und Ökosystemen (nach dem Verursacherprinzip)
- Biodiversität
- Höherqualifizierung, Umschulung und Ausbildung
- Soziale Infrastruktur, einschließlich Pflegeeinrichtungen und sozialem Wohnungsbau
Grenzüberschreitende Projekte und Lösungen für gesteigerte Resilienz gegenüber ökologischen Katastrophen (insbesondere die durch den Klimawandel verstärkten) sind ebenfalls im Scope. Ein umfassender Investitionsansatz wird bevorzugt, insbesondere in Gebieten mit substanziellem Übergangsbedarf. Investitionen in anderen Sektoren können ebenfalls gefördert werden, sofern sie mit dem genehmigten TJTP übereinstimmen.
Was das für Städte und Regionen bedeutet
Das zentrale EU-Instrument für Städte und Regionen in Kohle-, Braunkohle-, Torf-, Ölschiefer- und kohlenstoffintensiven industriellen Gebieten, um die öffentliche Infrastrukturseite ihres Übergangs zu finanzieren — Fernwärme, Abfall, Wasser, Gebäude, Mobilität, soziale Infrastruktur, Brachflächenrestaurierung. Einzelantragsteller zulässig; der Zuschuss ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des entsprechenden EIB-Darlehens (25 % in weniger entwickelten Regionen). Cut-off-Termine 16. September 2026, 16. November 2026 und 16. Februar 2027.
Eckdaten
Einreichfrist
Cut-offs: 16 Sep 2026, 16 Nov 2026, 16 Feb 2027
Veröffentlicht
Öffnet
Programm
Übergeordneter Aufruf
Gesamtbudget
Pro Projekt
Erwartete Förderungen
Kofinanzierungsquote
Förderfähigkeit
Förderfähige Länder
Förderfähige NUTS-Regionen
—Förderfähige Organisationstypen
Mindestgröße Konsortium
—Mindestanzahl Partnerländer
—Hinweise zur Förderfähigkeit
Wer sich bewerben kann
- Juristische Personen, öffentliche Stellen oder private Stellen, die mit einer öffentlichen Dienstleistungsmission betraut sind.
- Ansässig in einem EU-Mitgliedstaat (Island, Liechtenstein, Norwegen, das Vereinigte Königreich und andere mit LIFE assoziierte Länder sind NICHT förderfähig — dies unterscheidet sich von den meisten anderen LIFE-Familienaufrufen).
- Projektaktivitäten müssen einem Gebiet zugutekommen, das von einem genehmigten Territorial Just Transition Plan (TJTP) abgedeckt ist.
- Projekte müssen außerdem für einen Kredit der EIB (oder eines ihrer Finanzintermediäre) qualifiziert sein, der separat beantragt wird.
Konsortiumsregel
Einzelantragsteller sind zulässig. Keine Mindestpartnerzahl.
Sektorale Ausschlüsse
Die folgenden Sektoren sind von der JTM-PSLF-Unterstützung ausgeschlossen:
- Stilllegung oder Bau von Kernkraftwerken
- Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten (mit begrenzten temporären Ausnahmen)
- Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
Beschränkungen und Sonderfälle
- Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
- Internationale Organisationen sind förderfähig.
- EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
- Zuschusskomponente: Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des EIB-Kreditbetrags (25 %, wenn das Projekt in einer weniger entwickelten Region nach Artikel 108 Absatz 2 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen 2021/1060 liegt).
EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten.
Klassifizierung
Themenbereiche
Aktivitätsarten
Weltraumrelevanz
Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.
Weltraumdienste
Quellen
JTM-2022-2025-PSLF-STANDALONE-PROJECTS
Importiert 20. Mai 2026
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