Kreislaufwirtschaft und Null-Schadstoff
Best-Practice-Projekte zu Kreislaufwirtschaft, Null-Schadstoff und Ressourceneffizienz, die den Aktionsplan für eine schadstofffreie Umwelt der EU beschleunigen.
Beschreibung
Ziel
Den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft, einer schadstofffreien Umwelt sowie zum Schutz, zur Wiederherstellung und Verbesserung der Umweltqualität im Einklang mit dem European Green Deal und den jüngsten politischen Entwicklungen erleichtern.
Förderfähige Unterthemen
Vorschläge müssen eines oder zwei der folgenden Unterthemen adressieren (maximal zwei):
- Kreislaufwirtschaft und Abfall
- 1.1 Rohstoffrückgewinnung aus Abfällen
- 1.2 Kreislaufwirtschaft und Umwelt
- Null-Schadstoff und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
- 2.1 Luft
- 2.2 Wasser
- 2.3 Boden
- 2.4 Lärm
- 2.5 Chemikalien
- 2.6 Industrieemissionen und Sicherheit
- 2.7 Ein Neues Europäisches Bauhaus
Die Aufrufregel: „A maximum of two sub-topics shall be selected … and only those will be considered in the evaluation" (Call document LIFE-2026-SAP-ENV, Abschnitt 2, S. 13).
Was das für Städte und Regionen bedeutet
Während LIFE Climate Action Emissionen und Anpassung finanziert, finanziert dieser Strang die breitere Umweltagenda — Kreislaufwirtschaft, Luftqualität, Wasser, Boden, Lärm, urbane Umweltpolitik und das Neue Europäische Bauhaus. Städte und Regionen können sich direkt für Projekte zu kommunaler Abfall-Zirkularität, städtischen Luftqualitätsplänen, Bodenregeneration in Brachflächenkontexten, Lärmaktionsplänen und gebauter Umwelt-Regeneration im Rahmen von NEB bewerben. Indikative Budgets pro Projekt liegen bei 2–10 Mio. € und decken bis zu 60 % der förderfähigen Kosten ab; der Aufruf 2026 fördert etwa 31 Projekte, mit 4 Mio. €, die für das Unterthema Neues Europäisches Bauhaus reserviert sind.
Eckdaten
Einreichfrist
22 September 2026, 17:00 (Brussels time)
Veröffentlicht
Öffnet
Programm
Übergeordneter Aufruf
Gesamtbudget
Pro Projekt
Erwartete Förderungen
Kofinanzierungsquote
Förderfähigkeit
Förderfähige Länder
Förderfähige NUTS-Regionen
—Förderfähige Organisationstypen
Mindestgröße Konsortium
—Mindestanzahl Partnerländer
—Hinweise zur Förderfähigkeit
Wer sich bewerben kann
- Juristische Personen, öffentliche oder private — Kommunen, Regionen, interkommunale Behörden, öffentliche Versorgungsunternehmen, öffentliche Verkehrsbetreiber, regionale Entwicklungsagenturen, NGOs, KMU und Großunternehmen sind alle förderfähig.
- Ansässig in der EU-27 (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete), in EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in mit LIFE 2021–2027 assoziierten Ländern.
- Einzelantragsteller sind zulässig; der Koordinator muss in einem förderfähigen Land ansässig sein.
Beschränkungen und Sonderfälle
- Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
- Internationale Organisationen sind förderfähig; die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
- Finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht zulässig.
- Kofinanzierungsrate: maximal 60 % der förderfähigen Kosten.
EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten. Derzeit schließt dies ungarische gemeinnützige Trusts aus, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichtet wurden, oder Einrichtungen, die sie unterhalten (Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2022/2506 vom 16. Dezember 2022).
Klassifizierung
Themenbereiche
Aktivitätsarten
Weltraumrelevanz
Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.
Weltraumdienste
Quellen
LIFE-2026-SAP-ENV-ENVIRONMENT
Importiert 20. Mai 2026
Weitere Themen unter diesem Aufruf
Umwelt-Governance
Governance-Projekte, die die Umweltkonformität, -durchsetzung und behördenübergreifende Koordination in der EU stärken.
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