Nationale BUILD UP Skills-Plattformen
Stärkt die nationalen BUILD UP Skills-Plattformen, um die Bauwirtschaft für die saubere Energiewende weiterzubilden.
Beschreibung
Ziel
Baut auf der Initiative BUILD UP Skills (2011 gestartet) auf, um die Anzahl qualifizierter Fachkräfte entlang der Wertschöpfungsketten von Bau und Sanierung zu erhöhen — zur Unterstützung des Pact for Skills, der Energy Efficiency Directive (Artikel 28), der Energy Performance of Buildings Directive (Artikel 17(12)), der Renewable Energy Directive (Artikel 18) und des EU Affordable Housing Plan. Richtet sich an förderfähige Länder, die ihre nationale BUILD-UP-Skills-Plattform und ihren Fahrplan noch nicht aktualisiert haben.
Interventionsbereiche
- (Wieder-)Aufbau der nationalen Skills-Plattform und Einbindung wichtiger Stakeholder (Bauwirtschaftsverbände, Ausbildungseinrichtungen, öffentliche Behörden, Baufachleute)
- Durchführung von Skills-Intelligence-Aktivitäten — Evaluierung früherer nationaler Fahrpläne, Marktforschung, Datenerhebung, Analyse von Arbeitsmarktstatistiken
- Gestaltung eines nationalen Fahrplans zur Behebung identifizierter Lücken und Hemmnisse, einschließlich Prioritätsmaßnahmen, Zieldaten und Indikatoren
- Breite Bekanntmachung der Ergebnisse der Statusanalyse und der Maßnahmen im Fahrplan sowie Vorbereitung der Umsetzung des Fahrplans
- Konzeption und Durchführung einer großangelegten nationalen Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne, die den Beitrag qualifizierter Fachkräfte zur sauberen Energiewende hervorhebt
Was das für Städte und Regionen bedeutet
Ein Instrument auf nationaler Ebene; Städte sind in der Regel eher Partner oder Stakeholder als Hauptantragsteller. Nützlich für regionale Entwicklungsagenturen oder städtische Ausbildungszentren, die sich innerhalb der nationalen Skills-Plattform positionieren. Einzelantragsteller zulässig; Themenbudget 3 Mio. € bei 95 % Kofinanzierung.
Eckdaten
Einreichfrist
16 September 2026, 17:00 (Brussels time)
Veröffentlicht
Öffnet
Programm
Übergeordneter Aufruf
Gesamtbudget
Pro Projekt
Erwartete Förderungen
Kofinanzierungsquote
Förderfähigkeit
Förderfähige Länder
Förderfähige NUTS-Regionen
—Förderfähige Organisationstypen
Mindestgröße Konsortium
—Mindestanzahl Partnerländer
—Hinweise zur Förderfähigkeit
Wer sich bewerben kann
- Juristische Personen, öffentliche oder private — Kommunen, Regionen, interkommunale Behörden, öffentliche Versorgungsunternehmen, öffentliche Verkehrsbetreiber, regionale Entwicklungsagenturen, NGOs, KMU und Großunternehmen sind alle förderfähig.
- Ansässig in der EU-27 (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete), in EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in mit LIFE 2021–2027 assoziierten Ländern.
- Der Koordinator muss in einem förderfähigen Land ansässig sein.
Konsortiumsregel für dieses Thema
Anträge können von einem einzelnen Antragsteller aus einem förderfähigen Land eingereicht werden (keine Mindestkonsortiumsgröße).
Beschränkungen und Sonderfälle
- Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
- Internationale Organisationen sind förderfähig; die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
- Finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht zulässig (außer das Thema sieht dies ausdrücklich vor).
- Kofinanzierungsrate: 95 % der förderfähigen Kosten (Standard für LIFE-CET-Coordination-and-Support-Actions).
EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten. Derzeit schließt dies ungarische gemeinnützige Trusts aus, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichtet wurden, oder Einrichtungen, die sie unterhalten (Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2022/2506 vom 16. Dezember 2022).
Klassifizierung
Themenbereiche
Aktivitätsarten
Weltraumrelevanz
Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.
Weltraumdienste
Quellen
LIFE-2026-CET-BUILDSKILLS
Importiert 20. Mai 2026
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