Natur und Biodiversität
Best-Practice-Projekte zu Naturrestaurierung, Natura-2000-Management, Artenschutz und Biodiversitäts-Wiederherstellung.
Beschreibung
Ziel
Zu den EU-Zielen für Schutz, Erhalt und Wiederherstellung des Naturkapitals der Union in seinen marinen, Süßwasser- und terrestrischen Ökosystemen beizutragen, durch ergebnisorientierte Umsetzung der EU-Natur- und Biodiversitätsgesetzgebung und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.
Interventionsbereiche
Projekte müssen wildlebende Flora und Fauna sowie natürliche oder naturnahe Habitate ansprechen und in mindestens einen der beiden Interventionsbereiche fallen:
- „Space for Nature" — flächenbasierte Schutz- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Typische Projekte: Wiederherstellung oder Verbesserung natürlicher oder naturnaher Habitate, Schaffung oder Verbesserung von Schutzgebieten, Aufbau ökologischer Korridore und grüner Infrastruktur (auch für das Transeuropäische Naturschutznetzwerk), Erprobung neuer Site-Management-Ansätze oder Maßnahmen gegen Belastungen, die EU-geschützte Habitate sowohl innerhalb als auch außerhalb von Natura 2000 betreffen.
- „Safeguarding our species" — auf Arten ausgerichtete Maßnahmen abseits flächenbasierter Erhaltung. Reicht von harten Infrastrukturarbeiten bis hin zur Sensibilisierung von Stakeholdern, je nach Bedrohungsprofil der Zielart.
Die Erstprioritätssetzung priorisiert Arten und Habitate, die vom Ornis-Ausschuss gemäß der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind, Arten und Habitate in ungünstigem und abnehmendem Erhaltungszustand gemäß der Habitat-Richtlinie (insbesondere U2-Status), Projekte zur Minimierung von Konflikten zwischen Menschen und Großraubtieren sowie Arten in höheren Aussterberisikokategorien außerhalb der EU-Naturschutzgesetzgebung.
Was das für Städte und Regionen bedeutet
Der größte indikative Pro-Projekt-Höchstbetrag in LIFE 2026 — Projekte zu 2 bis 13 Mio. € über typischerweise 5–8 Jahre. Für Städte und Regionen ist dies der Weg, peri-urbane Habitat-Restaurierung, urbane Biodiversitätskorridore, Arbeit an Fluss- und Küstenökosystemen, Bekämpfung invasiver Arten über kommunale Gebiete oder Artenschutzprogramme zu lokalen Natura-2000-Gebieten zu finanzieren. Öffentliche Stellen, regionale Behörden und Schutzgebietsmanager können allein oder mit Partnern federführen. Der Standard-EU-Kofinanzierungssatz beträgt 60 %, aber Projekte, die prioritäre Habitate gemäß der Habitat-Richtlinie ansprechen, können einen höheren Satz (typischerweise bis zu 75 %) erhalten — relevant für Anpassungs- und Küstenniederungs- oder Moor-Restaurierungsprojekte in vielen Regionen.
Eckdaten
Einreichfrist
22 September 2026, 17:00 (Brussels time)
Veröffentlicht
Öffnet
Programm
Übergeordneter Aufruf
Gesamtbudget
Pro Projekt
Erwartete Förderungen
Kofinanzierungsquote
Förderfähigkeit
Förderfähige Länder
Förderfähige NUTS-Regionen
—Förderfähige Organisationstypen
Mindestgröße Konsortium
—Mindestanzahl Partnerländer
—Hinweise zur Förderfähigkeit
Wer sich bewerben kann
- Juristische Personen, öffentliche oder private — Kommunen, Regionen, interkommunale Behörden, öffentliche Versorgungsunternehmen, öffentliche Verkehrsbetreiber, regionale Entwicklungsagenturen, NGOs, KMU und Großunternehmen sind alle förderfähig.
- Ansässig in der EU-27 (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete), in EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in mit LIFE 2021–2027 assoziierten Ländern.
- Einzelantragsteller sind zulässig; der Koordinator muss in einem förderfähigen Land ansässig sein.
Beschränkungen und Sonderfälle
- Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
- Internationale Organisationen sind förderfähig; die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
- Finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht zulässig.
- Kofinanzierungsrate: maximal 60 % der förderfähigen Kosten, mit einer höheren Rate (typischerweise bis zu 75 %) für Projekte, die prioritäre Habitate gemäß der Habitat-Richtlinie adressieren.
EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten. Derzeit schließt dies ungarische gemeinnützige Trusts aus, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichtet wurden, oder Einrichtungen, die sie unterhalten (Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2022/2506 vom 16. Dezember 2022).
Klassifizierung
Themenbereiche
Aktivitätsarten
Weltraumrelevanz
Stufe B — Weltraumdienste sind implizit notwendig, um die Ziele zu erreichen.
Weltraumdienste
Quellen
LIFE-2026-SAP-NAT-NATURE
Importiert 20. Mai 2026
Weitere Themen unter diesem Aufruf
Natur-Governance und Information
Projekte zu Governance, Sensibilisierung und Monitoring der Biodiversitätspolitik, die die EU-Naturschutzgesetzgebung unterstützen.
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