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One-Stop-Shops für die saubere Energiewende

Offen
Jährlich
Zuschuss
Tier C
LIFE-2026-CET-OSS

Einrichtung und Skalierung von One-Stop-Shops, die integrierte Sanierungsdienste für Haushalte und öffentliche Gebäude erbringen.

Klimaschutz / Energie
Stadterneuerung

Beschreibung

Ziel

Unterstützt die Einrichtung oder Replikation von One-Stop Shops (OSS) für die saubere Energiewende in privaten Gebäuden, im Einklang mit der EED, der EPBD und der Empfehlung der Kommission zu One-Stop Shops. Adressiert die Lücke zwischen fragmentierter Nachfrage (private Eigentümer ohne Kapazität, komplexe Maßnahmen zur nachhaltigen Energie zu steuern) und begrenztem Angebot (Entwickler mit hohen Umsetzungskosten und eingeschränktem Finanzierungszugang).

Marktsegmente (Vorschläge müssen sich auf eines fokussieren)

  • Wohngebäude im Eigentum einer natürlichen Person (selbstgenutzt oder vermietet)
  • Wohngebäude im Eigentum eines professionellen Vermieters
  • Gewerbliche Tertiärgebäude, insbesondere von KMU genutzt

Integrierte Dienstleistungen eines OSS

Technische Begutachtung und Sanierungsplanung; Auswahl qualifizierter Fachleute und Auftragnehmer; Vertragsabschluss und Koordinierung der Arbeiten; Vermittlung und/oder Bereitstellung von Finanzierungslösungen (z. B. Kredite); Bauüberwachung, Leistungsprüfung und Qualitätssicherung.

Zentrale Anforderungen

Vorschläge sollten OSS-Dienste etablieren, die Komplexität reduzieren und erste Investitionen über Piloten anstoßen, dedizierte Strukturen (juristische Einheiten oder organisatorische Konsortien) aufbauen, die End-to-End-Sanierungsdienste liefern können, nachhaltige Geschäftsmodelle nachweisen, die die Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln minimieren, und einen klaren Fortschritt gegenüber vergleichbaren Initiativen im nationalen Kontext artikulieren.

Was das für Städte und Regionen bedeutet

Städte und regionale Energieagenturen führen oder mitgründen häufig One-Stop Shops, manchmal als Joint Ventures mit Banken, Handwerksbetrieben und Industrie- und Handelskammern. Einzelantragsteller zulässig; Themenbudget 9 Mio. € bei 95 % Kofinanzierung.

Eckdaten

Einreichfrist

16. September 2026

16 September 2026, 17:00 (Brussels time)

Veröffentlicht

21. April 2026

Öffnet

21. April 2026

Programm

LIFE Programme

Gesamtbudget

Pro Projekt

Erwartete Förderungen

Kofinanzierungsquote

Förderfähigkeit

Förderfähige Länder

AT
BE
BG
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CZ
DK
EE
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SE
IS
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NO
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RS
BA
TR
UA
MD
GE
AM

Förderfähige NUTS-Regionen

Förderfähige Organisationstypen

Kommune
Interkommunaler Verband
Region (NUTS2)
Provinz (NUTS3)
Versorgungsunternehmen
ÖPNV-Betreiber
Regionale Entwicklungsagentur
Nationale Behörde

Mindestgröße Konsortium

Mindestanzahl Partnerländer

Hinweise zur Förderfähigkeit

Wer sich bewerben kann

  • Juristische Personen, öffentliche oder private — Kommunen, Regionen, interkommunale Behörden, öffentliche Versorgungsunternehmen, öffentliche Verkehrsbetreiber, regionale Entwicklungsagenturen, NGOs, KMU und Großunternehmen sind alle förderfähig.
  • Ansässig in der EU-27 (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete), in EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in mit LIFE 2021–2027 assoziierten Ländern.
  • Der Koordinator muss in einem förderfähigen Land ansässig sein.

Konsortiumsregel für dieses Thema

Anträge können von einem einzelnen Antragsteller aus einem förderfähigen Land eingereicht werden (keine Mindestkonsortiumsgröße).

Beschränkungen und Sonderfälle

  • Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
  • Internationale Organisationen sind förderfähig; die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
  • EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
  • Finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht zulässig (außer das Thema sieht dies ausdrücklich vor).
  • Kofinanzierungsrate: 95 % der förderfähigen Kosten (Standard für LIFE-CET-Coordination-and-Support-Actions).

EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten. Derzeit schließt dies ungarische gemeinnützige Trusts aus, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichtet wurden, oder Einrichtungen, die sie unterhalten (Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2022/2506 vom 16. Dezember 2022).

Klassifizierung

Themenbereiche

Klimaschutz / Energie
Stadterneuerung

Aktivitätsarten

plan_development
demonstration
capacity_building

Weltraumrelevanz

Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.

Weltraumdienste

Quellen

EU Funding & Tenders Portal

LIFE-2026-CET-OSS

Importiert 20. Mai 2026

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