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Linderung von Energiearmut in Haushalten

Offen
Jährlich
Zuschuss
Tier C
LIFE-2026-CET-ENERPOV

Unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut in Haushalten durch Beratung, Sanierungen und politische Rahmen.

Klimaschutz / Energie
Stadterneuerung

Beschreibung

Ziel

Verringert die Energiearmut von Haushalten in Europa, in dem 9,2 % der Europäerinnen und Europäer ihre Wohnung nicht ausreichend warm halten können und über 20 % sie im Sommer nicht angenehm kühl halten können („Sommer-Energiearmut"). Energiearmut ist multidimensional (Energie, Gesundheit, Wohnen, Sozialpolitik), und die Energy Efficiency Directive, EPBD und das Citizens Energy Package verlangen von den Mitgliedstaaten, energiearme Menschen zu stärken und zu schützen, zuerst den am wenigsten effizienten Gebäudebestand anzugehen („worst first principle") und das Split-Incentive-Dilemma in Mehreigentümergebäuden zu lösen.

Scope

Maßnahmen sollen Energiearmut aktiv lindern, indem sie auf bestehenden Werkzeugen, Indikatoren und Ressourcen aufbauen — insbesondere dem Energy Poverty Advisory Hub und der Energiearmuts-Säule des Bürgermeisterkonvents. Vorschläge sollen spezifische Energiearmuts-Barrieren adressieren und Fortschritte gegen messbare Ergebnisse für energiearme Haushalte nachweisen. Besonderer Fokus auf der Überwindung von Sanierungsbarrieren in Mehrfamilienwohngebäuden (Koordinierung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Split-Incentives zwischen Mieter und Vermieter) und auf der Unterstützung öffentlicher Behörden bei der Gestaltung längerfristiger Strategien und Koordinationsrahmen auf unterschiedlichen Governance-Ebenen.

Was das für Städte und Regionen bedeutet

Starker Fit für Städte und Regionen, die Mieterunterstützungsprogramme, Sanierungsprogramme im sozialen Wohnungsbau oder lokale Energy Poverty Action Plans betreiben. Finanziert die sektorübergreifende Koordinationsarbeit (Energie + Soziales + Wohnen + Gesundheit), die kein einzelnes Ressort einer Stadt allein leisten kann. Konsortien aus 3 Partnern aus 3 Ländern; Themenbudget 6 Mio. € bei 95 % Kofinanzierung.

Eckdaten

Einreichfrist

16. September 2026

16 September 2026, 17:00 (Brussels time)

Veröffentlicht

21. April 2026

Öffnet

21. April 2026

Programm

LIFE Programme

Gesamtbudget

Pro Projekt

Erwartete Förderungen

Kofinanzierungsquote

Förderfähigkeit

Förderfähige Länder

AT
BE
BG
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NO
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GE
AM

Förderfähige NUTS-Regionen

Förderfähige Organisationstypen

Kommune
Interkommunaler Verband
Region (NUTS2)
Provinz (NUTS3)
Versorgungsunternehmen
ÖPNV-Betreiber
Regionale Entwicklungsagentur
Nationale Behörde

Mindestgröße Konsortium

Mindestanzahl Partnerländer

Hinweise zur Förderfähigkeit

Wer sich bewerben kann

  • Juristische Personen, öffentliche oder private — Kommunen, Regionen, interkommunale Behörden, öffentliche Versorgungsunternehmen, öffentliche Verkehrsbetreiber, regionale Entwicklungsagenturen, NGOs, KMU und Großunternehmen sind alle förderfähig.
  • Ansässig in der EU-27 (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete), in EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in mit LIFE 2021–2027 assoziierten Ländern.
  • Der Koordinator muss in einem förderfähigen Land ansässig sein.

Konsortiumsregel für dieses Thema

Anträge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigten; keine verbundenen Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.

Beschränkungen und Sonderfälle

  • Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
  • Internationale Organisationen sind förderfähig; die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
  • EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
  • Finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht zulässig (außer das Thema sieht dies ausdrücklich vor).
  • Kofinanzierungsrate: 95 % der förderfähigen Kosten (Standard für LIFE-CET-Coordination-and-Support-Actions).

EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten. Derzeit schließt dies ungarische gemeinnützige Trusts aus, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichtet wurden, oder Einrichtungen, die sie unterhalten (Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2022/2506 vom 16. Dezember 2022).

Klassifizierung

Themenbereiche

Klimaschutz / Energie
Stadterneuerung

Aktivitätsarten

demonstration
capacity_building
plan_development

Weltraumrelevanz

Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.

Weltraumdienste

Quellen

EU Funding & Tenders Portal

LIFE-2026-CET-ENERPOV

Importiert 20. Mai 2026

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