Integrierte Wärme- und Kälteplanung für Kommunengruppen
Unterstützt Kommunengruppen bei der Entwicklung integrierter Wärme- und Kältepläne, die mit der sauberen Energiewende der EU im Einklang stehen.
Beschreibung
Ziel
Unterstützt lokale und regionale Behörden bei der Erstellung und Umsetzung umsetzbarer und integrierter Local Heating and Cooling Plans (LHCPs) als wirksame Instrumente für saubere und nachhaltige Energieplanung und -investitionen. Heizung und Kühlung entfallen auf etwa die Hälfte des Endenergieverbrauchs in der EU, davon stammen rund 70 % weiterhin aus importierten fossilen Brennstoffen. Die Energy Efficiency Directive (EED Artikel 25) verlangt LHCPs in Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. LHCPs leiten langfristige Entscheidungen zu Politiken, Infrastrukturen und Investitionen für einen gerechten und effizienten Übergang zu dekarbonisierten Gebäuden und integrierten Energiesystemen.
Interventionsbereiche
- Aufbau technischer Fähigkeiten und Expertise zur Vorbereitung, Finanzierung, Umsetzung und Überwachung von LHCPs
- Erhebung granularer und kontextspezifischer geospatialer, technischer, klimatischer und sozioökonomischer Daten für die Erstellung von LHCPs
- Entwicklung umfassender Outlooks für Energieangebot und -nachfrage und Identifizierung räumlich zugeschnittener Dekarbonisierungsmaßnahmen (Heiz- und Kältenetze in städtischen und industriellen Gebieten, Niedertemperatur-Erneuerbare und Abwärmequellen)
- Identifizierung und Bewertung von Finanzierungsoptionen für LHCP-Maßnahmen unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Finanzierung, lokaler und regionaler Haushalte, Energiekosten für Endnutzer, sozialer Akzeptanz und der Bedürfnisse energiearmer Haushalte
- Durchführung partizipativer Prozesse zur Straffung von Planungs- und Verwaltungsverfahren (einschließlich Genehmigungen), zur Beseitigung regulatorischer Barrieren und zur Einbindung wichtiger Stakeholder
- Koordinierung von LHCPs mit Strom- und Wärme-/Kältenetz- und Infrastrukturentwicklungsplänen sowie ggf. mit Stilllegungsplänen für Gasnetze
- Aufbau strukturierten Dialogs und Zusammenarbeit mit zuständigen regionalen und nationalen Behörden, auch zur Information der NECPs und der National Comprehensive Heating and Cooling Assessments
Was das für Städte und Regionen bedeutet
Der direkteste LIFE-CET-Einstiegspunkt für Kommunen und Regionen — ausdrücklich darauf ausgerichtet, sie bei der Umsetzung von LHCPs gemäß EED Artikel 25 zu unterstützen. Geförderte Projekte helfen lokalen Behörden, die Daten, Planungskapazitäten, Finanzierungsanalysen und Stakeholder-Netzwerke aufzubauen, die für die Planung eines fossilfreien, integrierten Heiz- und Kühlsystems in ihrem Gebiet benötigt werden. Konsortien aus 3 Partnern aus 3 Ländern; Themenbudget 6,5 Mio. € bei 95 % Kofinanzierung.
Eckdaten
Einreichfrist
16 September 2026, 17:00 (Brussels time)
Veröffentlicht
Öffnet
Programm
Übergeordneter Aufruf
Gesamtbudget
Pro Projekt
Erwartete Förderungen
Kofinanzierungsquote
Förderfähigkeit
Förderfähige Länder
Förderfähige NUTS-Regionen
—Förderfähige Organisationstypen
Mindestgröße Konsortium
—Mindestanzahl Partnerländer
—Hinweise zur Förderfähigkeit
Wer sich bewerben kann
- Juristische Personen, öffentliche oder private — Kommunen, Regionen, interkommunale Behörden, öffentliche Versorgungsunternehmen, öffentliche Verkehrsbetreiber, regionale Entwicklungsagenturen, NGOs, KMU und Großunternehmen sind alle förderfähig.
- Ansässig in der EU-27 (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete), in EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in mit LIFE 2021–2027 assoziierten Ländern.
- Der Koordinator muss in einem förderfähigen Land ansässig sein.
Konsortiumsregel für dieses Thema
Anträge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigten; keine verbundenen Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Beschränkungen und Sonderfälle
- Natürliche Personen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Einzelunternehmern.
- Internationale Organisationen sind förderfähig; die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- EU-Stellen können nicht teilnehmen, mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC).
- Finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht zulässig (außer das Thema sieht dies ausdrücklich vor).
- Kofinanzierungsrate: 95 % der förderfähigen Kosten (Standard für LIFE-CET-Coordination-and-Support-Actions).
EU-Restriktivmaßnahmen (EUV Artikel 29 / AEUV Artikel 215) und EU-Konditionalitätsmaßnahmen (Verordnung 2020/2092) gelten. Derzeit schließt dies ungarische gemeinnützige Trusts aus, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichtet wurden, oder Einrichtungen, die sie unterhalten (Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2022/2506 vom 16. Dezember 2022).
Klassifizierung
Themenbereiche
Aktivitätsarten
Weltraumrelevanz
Stufe C — Weltraumdienste könnten die Ausschreibung plausibel unterstützen, sind aber nicht genannt.
Weltraumdienste
Quellen
LIFE-2026-CET-HEATCOOLPLAN
Importiert 20. Mai 2026
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